Der Weg vom ersten Kontakt zur Behandlung:

 Kontaktaufnahme:

Falls Sie sich mit dem Gedanken auseinandersetzen für sich oder Ihr Kind eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu wollen können Sie sich telefonisch in den Sprechzeiten mit uns in Verbindung setzen oder Sie lassen uns den ausgefüllten Anamnesebogen per Post zukommen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um Sie zu einem Kennenlerntermin einzuladen.

Der erste Termin:

Der erste Kennenlerntermin wird psychotherapeutische Sprechstunde genannt. Sie dient der Orientierung und ersten Einschätzung von Problemen, Symptomen oder Belastungen – bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

In dieser Sprechstunde nehme ich mir Zeit, um aufmerksam zuzuhören, Fragen zu beantworten und erste Eindrücke zu sammeln. Ziel ist es, herauszufinden, ob eine Psychotherapie empfohlen wird oder ob andere Unterstützungsangebote hilfreicher sein könnten.

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist Voraussetzung für eine anschließende Diagnostik die auch "Probatorik" genannt wird. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Probatorische Sitzung

Probatorische Sitzungen sind die ersten Stunden nach der psychotherapeutischen Sprechstunde und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der genaueren Diagnostik. In diesen Sitzungen wird besprochen, mit welchen Schwierigkeiten das Kind oder der*die Jugendliche zu kämpfen hat, wie der Alltag aussieht und welche Veränderungen gewünscht sind.

Gleichzeitig ermöglichen die probatorischen Stunden einen ersten Einblick in die therapeutische Arbeitsweise. Für eine erfolgreiche Therapie ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten wohl und gut aufgehoben fühlen – auch das wird in dieser Phase gemeinsam geprüft.

In der Regel werden bis zu 5 probatorische Sitzungen von den Krankenkassen übernommen. Danach entscheiden Therapeutin, Kind/Jugendlicher und ggf. die Eltern gemeinsam, ob ein Antrag auf eine längerfristige Psychotherapie gestellt werden soll.

Antragstellung:

Nach einem bis zu 11 Sitzungen umfassendem Kennenlernen im Rahmen der Sprechstunden und Probatorik können wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen.

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung ist in der Regel jedoch eine ärztliche Untersuchung (Konsiliarbericht) erforderlich. Diesen händige ich Ihnen aus und Sie lassen die Untersuchung z. B. bei der Kinderärztin oder dem Hausarzt durchführen.

Sie dient dazu, mögliche körperliche Ursachen für psychische Beschwerden auszuschließen und sicherzustellen, dass eine Psychotherapie das passende Verfahren ist.

Die Ergebnisse werden in einem kurzen ärztlichen Bericht zusammengefasst, der der Krankenkasse zusammen mit dem Therapieantrag vorgelegt wird.

Das Konsil ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.


Der Therapieantrag wird von mir ausgestellt und eingereicht. Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren dürfen den Antrag gemeinsam mit mir stellen und benötigen keine Unterschrift der Sorgeberechtigten.

Die Psychotherapie:

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist es üblich das zunächst 15 Stunden im Rahmen der sogenannten "Kurzzeittherapie 1" beantragt werden. Hier können wir nach Bedarf Einheiten für den Patienten und die Bezugspersonen unterschiedlich gewichten. Zudem gibt es auch individuelle Möglichkeiten Einzel- und Gruppenstunden in unterschiedlicher Anzahl zu beantragen. Einzelgespräche werden mit 50 Minuten pro Einheit bewilligt und Gruppentherapien mit 100 Minuten pro Einheit. 

Wenn nach Beendigung der Kurzzeittherapie 1 noch Symptome bestehen, können wir die vorgenannte "Kurzzeittherapie 2" beantragen, bei der sich die Möglichkeiten ebenso wie bei der Kurzzeittherapie 1 verhalten.

Da sich Kinder- und Jugendliche jedoch häufig in sensiblen Entwicklungsphasen befinden, in denen Sie häufig auch längere therapeutische Unterstützung benötigen, ist es möglich im Anschluss an die beiden Kurzzeittherapien eine Langzeittherapie zu beantragen. Der Umfang und die Ausgestaltung wird dann in einem gemeinsamen Gespräch geplant und beantragt.

Kostenübernahme:

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang der Kostenübernahme hängt von den Versiche­rungsbedingungen Ihrer Krankenkasse ab. Daher ist es ratsam, dass Sie sich vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters infor­mieren. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

 

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine ambulante Psychothe­rapie selbst überneh­men. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).